Gefahrengutbeauftragter für Sie

Industrie, Gewerbe oder medizinische Einrichtungen, in denen gefährliche Abfälle oberhalb der Freigrenze anfallen, sind verpflichtet einen Gefahrgutbeauftragten einzusetzen. Ein solcher Gefahrgutbeauftragter hat Schulungen mit hohem Zeitaufwand durchlaufen. Mit der Daetwiler Umweltservice AG haben Sie die Möglichkeit den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ohne einen eigenen Aufwand betreiben zu müssen.

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Gefahrengutverordnung

Profitieren Sie von unserem Know-how

Die von uns gestellten Gefahrgutbeauftragten sind ausgebildet und geprüft. Sie sind mit allen Abläufen bestens vertraut, was die Zusammenarbeit für Sie zusätzlich als sehr einfach und effizient gestalten.

Folgende Punkte bieten wir Ihnen durch unsere Gefahrengutexperten an:

  • Professionelle Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften
  • Zeit- und Kostenersparnis Ihrerer Seite durch ein effizientes Vorgehen aufgrund von jahrelanger Erfahrung
  • Durchführung der vorgeschriebenen Gefahrgutschulungen für Ihre Mitarbeiter
  • Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Abfällen

Der beste Service für unsere Kunden

Welche Aufgaben hat ein Gefahrengutbeauftragter und unter welchen Umständen sind Sie zu dessen Implementierung verpflichtet? Dies regelt die "Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse". Wir kennen alle Artikel und wissen genau, welche Anforderungen sich für Sie daraus ergeben. Dadurch sind wir in der Lage, Sie schon im Vorfeld optimal zu beraten. Bei Fragen, welcher Abfall überhaupt als gefährlich zu deklarieren ist oder ob die Freigrenze überschritten wird, beraten wir Sie gerne. Das würde zwar für uns bedeuten, dass Sie gar keinen Gefahrgutbeauftragten benötigen, ist aber trotzdem ein gutes Beispiel dafür, was wir unter Service verstehen: Immer den Kundennutzen im Fokus haben.